Honorar

Wurde keine abweichende Vereinbarung geschlossen, so sind Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt gemäß Gesetz (RVG nebst VV) zu vergüten. Danach hängt die Höhe des Honorars in zivilrechtlichen Angelegenheiten meist vom Gegenstandswert sowie zum Teil von Art, Umfang und Schwierigkeit der Anwaltstätigkeit ab.

Das gesetzliche System ist nur bedingt interessengerecht. Vor allem für Beratung und laufende rechtliche Betreuung von Unternehmen hat sich eine auf den angefallenen (Zeit-)Aufwand bezogene Vergütung bewährt. Auf dieser Basis lassen sich erfolgreiche Mandanten seit über 30 Jahren von mir anwaltlich beraten und vertreten.

Daher wird auf Wunsch generell eine Vergütungsvereinbarung angeboten.
Für Sonderfälle können auch andere Honorarmodelle in Betracht kommen.

Bei Bedarf ist das zu erwartende Honorar einzelfallbezogen kalkulierbar. Basis sind die zuvor vom Mandanten mitgeteilten Umstände und darauf aufbauend die maßgebenden Vergütungsregeln sowie Erfahrungswerte.

Wir legen Wert darauf, einen vom Gesetz abweichenden Vergütungsmodus schon bei Mandatsbeginn verbindlich zu vereinbaren. Das ist ein Gebot der Fairness; und es stärkt das für eine gute Mandatsbeziehung wichtige gegenseitige Vertrauen.

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