Meine Beratungsschwerpunkte liegen im Vertrags-, Erb-, Gesellschafts- sowie Arbeitsrecht. So betreue ich Mandanten beispielsweise bei folgenden Anlässen:
- Gründung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen;
- Regelung von Gesellschafter- und anderen Unternehmerbelangen;
- Gestaltung und Beendigung der Rechtsbeziehungen von und zu Kooperationspartnern, Managern, festen und freien Mitarbeitern;
- Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen und Allg. Geschäftsbedingungen;
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und von Todes wegen.
Diesen Schwerpunkten entsprechend zählen zu meinen Mandanten
- Unternehmer und Organisationen (z.B. Unternehmen, Netzwerke, Verbände);
- Berater, Designer, Dienstleister, Freiberufler, Gewerbetreibende, Manager;
- Privatpersonen, besonders bei
- Unternehmensgründungen,
- Begründung und Beendigung von Organpositionen
(Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat), - Eingehung und Beendigung von Dienst- oder Anstellungsverhältnissen,
- Vermögensnachfolge („Erben und Vererben“).
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